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   VG Berlin, 01.07.2013 - 33 K 308/12.A   

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https://dejure.org/2013,112243
VG Berlin, 01.07.2013 - 33 K 308/12.A (https://dejure.org/2013,112243)
VG Berlin, Entscheidung vom 01.07.2013 - 33 K 308/12.A (https://dejure.org/2013,112243)
VG Berlin, Entscheidung vom 01. Juli 2013 - 33 K 308/12.A (https://dejure.org/2013,112243)
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  • VG Berlin, 01.07.2013 - 33 K 308.12
    Auszug aus VG Berlin, 01.07.2013 - 33 K 308/12
    VG 33 K 308.12 A.

    So konnte sich der Kläger des Verfah­ rens VG 33 K 308.12 A nur an einen Versuch der Sicherheitskräfte erinnern, ihn mitzunehmen.

    Seine Mutter schilderte beim Bundesamt ebenfalls zunächst nur einen Mitnahmeversuch, der jedoch - anders als der vom Kläger des Verfahrens VG 33 K 308.12 A genannte - erst nach der fehlgeschlagenen gemeinsamen Ausreise stattgefunden haben soll.

    Angesichts des Umstandes, dass das Gericht eine Weile warten musste, nachdem der Kläger des Verfahrens VG 33 K 308.12 A den Sitzungssaal nach seiner Anhörung verlassen hatte, bevor die Ehefrau/Mutter der Kläger, die Klägerin des Verfahrens VG 33 K 306.12 A, den Sitzungssaal zu ihrer Befragung betrat, erscheint dem Gericht die Erwähnung von nunmehr zwei derartigen Übergriffen verfahrensangepasst.

    Weiter will sich der Kläger des Verfahrens VG 33 K 308.12 A unmittelbar nach dem Tag der Durchsuchung der Wohnung Anfang April 2011 mit seinen Fami­ lienangehörigen versteckt gehalten haben.

    Der Kläger zu 1) hat sogar ausdrücklich bekundet, er habe nach seiner Rückkehr nach Hause am Tag der Durchsuchung "einige Tage das Haus nicht verlassen", was mit den Angaben des Klägers des Verfahrens VG 33 K 308.12 A in keiner Weise in Einklang zu bringen ist.

  • BVerwG, 29.05.2008 - 10 C 11.07

    Abschiebungsverbot; Asyl; Aufklärungspflicht; Beweisantrag; Einreiseerlaubnis;

    Auszug aus VG Berlin, 01.07.2013 - 33 K 308/12
    Zu den danach zumutba­ ren Arbeiten gehören auch Tätigkeiten, für die es keine Nachfrage auf dem allge­ meinen Arbeitsmarkt gibt, die nicht überkommenen Berufsbildern entsprechen, etwa weil sie keinerlei besondere Fähigkeiten erfordern, und die nur zeitweise, etwa zur Deckung eines kurzfristigen Bedarfs, beispielsweise in der Landwirtschaft oder auf dem Bausektor, ausgeübt werden können (vgl. BVerwG, Urteil vom 29. Mai 2008 - BVerwG 10 C 11.07 -, juris, Rn. 35; Urteil vom 1 . Februar 2007 - BVerwG 1 C 24, 06 - , juris Rn, 11).
  • BVerwG, 21.07.1989 - 9 B 239.89

    Nicht widerspruchsfreier Antrag des Asylbewerbers - Asylbewerber - Andere

    Auszug aus VG Berlin, 01.07.2013 - 33 K 308/12
    Der Vortrag, insbesondere zu den in die eigene Sphäre fallenden Ereignissen, muss geeignet sein, den Schutzanspruch lückenlos zu tragen (vgl. BVerwG, Urteil vom 8. Mai 1984 - BVerwG 9 C 141.83 -, NVwZ 1965, [37]), Die Feststellung einer politi­ schen Verfolgung setzt voraus, dass sich das Gericht in vollem Umfang die Überzeugung von der Wahrheit des von dem Ausländer behaupteten individuel­ len Verfolgungsschicksals verschafft, wobei allerdings der typische Beweisnot­ stand hinsichtlich der Vorgänge im Verfolgerstaat bei der Auswahl der Beweis­ mittel und bei der Würdigung des Vortrags und der Beweise angemessen zu be­ rücksichtigen ist (vgl. BVerwG, Urteil vom 12. November 1985 - BVerwG 9 C 27.85 -, Buchholz 402.25 § 1 Nr, 41), Unauflösbare Widersprüche und erhebli­ che Steigerungen des Vorbringens sind hiermit unvereinbar und können dazu führen, dass dem Asylvortrag im Ganzen nicht geglaubt werden kann (vgl. BVerwG, Urteil vom 12. November 1985, a.a.O., und Beschluss vom 2 1 . Juli 1989 - BVerwG 9 B 239.89 -, InfAuslR 1989, 349).
  • BVerwG, 08.05.1984 - 9 C 141.83

    Sachverhaltsaufklärung von Amts wegen - Mitwirkungspflicht - Asylbewerber -

    Auszug aus VG Berlin, 01.07.2013 - 33 K 308/12
    Der Vortrag, insbesondere zu den in die eigene Sphäre fallenden Ereignissen, muss geeignet sein, den Schutzanspruch lückenlos zu tragen (vgl. BVerwG, Urteil vom 8. Mai 1984 - BVerwG 9 C 141.83 -, NVwZ 1965, [37]), Die Feststellung einer politi­ schen Verfolgung setzt voraus, dass sich das Gericht in vollem Umfang die Überzeugung von der Wahrheit des von dem Ausländer behaupteten individuel­ len Verfolgungsschicksals verschafft, wobei allerdings der typische Beweisnot­ stand hinsichtlich der Vorgänge im Verfolgerstaat bei der Auswahl der Beweis­ mittel und bei der Würdigung des Vortrags und der Beweise angemessen zu be­ rücksichtigen ist (vgl. BVerwG, Urteil vom 12. November 1985 - BVerwG 9 C 27.85 -, Buchholz 402.25 § 1 Nr, 41), Unauflösbare Widersprüche und erhebli­ che Steigerungen des Vorbringens sind hiermit unvereinbar und können dazu führen, dass dem Asylvortrag im Ganzen nicht geglaubt werden kann (vgl. BVerwG, Urteil vom 12. November 1985, a.a.O., und Beschluss vom 2 1 . Juli 1989 - BVerwG 9 B 239.89 -, InfAuslR 1989, 349).
  • VGH Baden-Württemberg, 15.02.2012 - A 3 S 1876/09

    Verfolgung von Russen aus Tschetschenien in den anderen Teilen der russischen

    Auszug aus VG Berlin, 01.07.2013 - 33 K 308/12
    Schon auf Grund der im Lagebericht genannten (leicht rückgängigen) Opferzahlen kann aber nicht ange­ nommen werden, dass Kaukasier außerhalb ihrer Heimatregionen mit beachtlicher' Wahrscheinlichkeit tatsächlich Opfer derartiger gewalttätiger Übergriffe werden (vgl. VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 15. Februar 2012 - A 3 S 1876/09 -, juris Rn. 55).
  • BVerwG, 12.11.1985 - 9 C 27.85

    Feststellung des asylerheblichen Sachverhalts - Überzeugungsmaßstab -

    Auszug aus VG Berlin, 01.07.2013 - 33 K 308/12
    Der Vortrag, insbesondere zu den in die eigene Sphäre fallenden Ereignissen, muss geeignet sein, den Schutzanspruch lückenlos zu tragen (vgl. BVerwG, Urteil vom 8. Mai 1984 - BVerwG 9 C 141.83 -, NVwZ 1965, [37]), Die Feststellung einer politi­ schen Verfolgung setzt voraus, dass sich das Gericht in vollem Umfang die Überzeugung von der Wahrheit des von dem Ausländer behaupteten individuel­ len Verfolgungsschicksals verschafft, wobei allerdings der typische Beweisnot­ stand hinsichtlich der Vorgänge im Verfolgerstaat bei der Auswahl der Beweis­ mittel und bei der Würdigung des Vortrags und der Beweise angemessen zu be­ rücksichtigen ist (vgl. BVerwG, Urteil vom 12. November 1985 - BVerwG 9 C 27.85 -, Buchholz 402.25 § 1 Nr, 41), Unauflösbare Widersprüche und erhebli­ che Steigerungen des Vorbringens sind hiermit unvereinbar und können dazu führen, dass dem Asylvortrag im Ganzen nicht geglaubt werden kann (vgl. BVerwG, Urteil vom 12. November 1985, a.a.O., und Beschluss vom 2 1 . Juli 1989 - BVerwG 9 B 239.89 -, InfAuslR 1989, 349).
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